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Organisation |
Vorsitzender des Elternrates der 41. Grundschule
Name: | Herr Tischer |
Aufgaben des Elternsprechers:
Vertrauter der Eltern
- Ansprechpartner für Eltern – Kontakt über Email, Telefon oder LernSax einrichten
- Anfragen, die alle Eltern interessieren an Klassenlehrer/Horterzieher weitergeben
- bei Problemen der Klasse oder eines einzelnen Schülers sollte die Möglichkeit bestehen, sich auch an den Elternvertreter wenden zu können
- bei Anliegen sollte er schlichtend einwirken und steuern
- wichtig, dass sich Elternsprecher bei Schwierigkeiten vertrauensvoll an Klassenleiter/Horterzieher wenden kann und soll
- sollte Vermittler, Übermittler und auch Schlichter für die Elternschaft der Klasse sein
- E-Mail-Übersicht aller Eltern erstellen (1. Elternabend)
- Übermittlung von Informationen des Elternrats an die Eltern
- Umfragen und Anfragen des Elternrats an Eltern der Klasse weiterleiten und durchführen
- Leiter des Treffens
- Übermittlung von Informationen an die Eltern
- Hilfe bei Organisation von Klassenveranstaltungen jeglicher Art mit Elterngruppe
- Elternsprecher sollte Aktionismus und Einsatzbereitschaft mitbringen
- Mittler zwischen Lehrer und Eltern
- bei Problemen mit LernSax auch Wochenpläne übermitteln
Aufgaben des Elternsprechers zum Download als PDF
Zeitliche Abfolge der Unterrichtsstunden
Einlass: | 07:15 Uhr |
Unterrichtsbeginn: | 07:30 Uhr |
1/2 Stunde | 07:30 bis 09:25 Uhr (Frühstückspause individuell) |
Hof- /Hauspause | 09:15 bis 09:35 Uhr |
3 Stunde | 09:35 bis 10:20 Uhr |
4 Stunde | 10:30 bis 11:15 Uhr |
Mittagspause | 11:15 bis 12:15 Uhr (Betreuung durch den Hort) |
5 Stunde | 12:15 bis 13:00 Uhr |
6 Stunde | 13:10 bis 13:55 Uhr |
Zensierung und Bewertung
Liebe Eltern, hinter den einzelnen Zensuren und Bewertungen verbergen sich Definitionen, welche zum besseren Verständnis hier erklärt werden sollen.
Auszug aus dem Amtsblatt des Sächsischen Ministeriums für Kultus | |
1 (sehr gut) | wenn eine Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht oder darüber hinaus geht |
2 (gut) | wenn eine Leistung den Anforderungen voll entspricht |
3 (befriedigend) | wenn eine Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht |
4 (ausreichend) | wenn eine Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht |
5 (mangelhaft) | wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können |
6 (ungenügend) | wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können |
Notentendenzen können durch das Hinzufügen der Zeichen „+“ oder „-“ ausgedrückt werden. |
Was verbirgt sich hinter diesen einzelnen Begriffen? | |
Betragen: | - Aufmerksamkeit - Zivilcourage und angemessener Umgang mit Konflikten - Rücksichtnahme, Toleranz und Gemeinsinn - Selbsteinschätzung - Hilfsbereitschaft |
Fleiß: | - Lernbereitschaftt - Zielstrebigkeit und Ausdauer - Regelmäßigkeit |
Mitarbeit: | - Initiative - Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit - Beteiligung am Unterricht - Selbständigkeit und Kreativität - Verantwortungsbereitschaft |
Ordnung: | - Sorgfalt - Bereithalten der Unterrichtsmittel - Einhalten von Regeln und Absprachen - Pünktlichkeit |
GEMEINSAM VOR INFEKTIONEN SCHÜTZEN - INFEKTIONSSCHUTZGESETZ (Stand 07.07.2023)
Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaftseinrichtungen gemäß §34 Abs. 5 Satz 2: Infektionsschutzgesetz als PDF | Download PDF |
Download Formulare
Formular zum Eintrag in die Schülerkartei als PDF | Download PDF |
Haus- und Hofordnung (Stand: 03.06.2024)
Haus- und Hofordnung als PDF | Download PDF |
Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft.
Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch).
Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.